Bozen - Gute Nachrichten für kleine landwirtschaftliche Betriebe: Im Rahmen der Gesetzesumwandlung des Förderdekretes „DL Sostegni“ ist nach mehreren Versuchen ein Abänderungsantrag von Senator Meinhard Durnwalder (Jahrgang 1976) genehmigt worden, welcher auch kleineren landwirtschaftlichen Betrieben den Zugang zum staatlichen Förderprogramm „Conto termico“ vorerst innerhalb 31.12.2022 ermöglicht: „Bisher waren die kleinen Betriebe, welche einen großen Teil in unserem Land ausmachen, davon ausgeschlossen. Diese Ungerechtigkeit ist nun beseitigt“, betont Durnwalder.
Während die Regierung Draghi bereits am nächsten Förderdekret, dem so genannten „DL Sostegni bis“, arbeitet, wird derzeit die Gesetzesumwandlung des ersten Dekretes (DL Sostegni) im Parlament diskutiert. In diesem Zusammenhang hat Senator Meinhard Durnwalder in Zusammenarbeit mit dem Südtiroler Bauernbund unter anderem einen Abänderungsantrag eingebracht, welcher den Zugang zum staatlichen Förderprogramm „Conto termico“ auch für kleine landwirtschaftliche Betriebe in Berggebieten ermöglicht: „Die Förderungen des Conto termico sehen Unterstützungen zwischen 40 und 65 Prozent für den Austausch von alten Heizanlagen gegen Systeme mit erneuerbaren Energiequellen vor“, erklärt der Senator. Das staatliche Förderprogramm wurde bereits im Jahr 2012 eingeführt und ist 2016 überarbeitet worden: „Aber gerade im Bereich der Berglandwirtschaft sind die Zugangskriterien sehr streng und viele kleine Betriebe wurden bisher ausgeschlossen“, betont Durnwalder. In den Genuss des „Conto termico“, so erklärt der Senator, kamen bisher nämlich nur Betriebe, welche den so genannten IAP-Status (Imprenditore agricolo professionale) aufweisen können: „Viele Landwirte sind aber gezwungen auch außerhalb ihres Betriebes einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, weil das landwirtschaftliche Einkommen allein nicht zum Überleben reicht. Dadurch können sie allerdings den notwendigen IAP-Status nicht erlangen“, erklärt Durnwalder.
Zur Beseitigung dieses Problems hat Meinhard Durnwalder im Rahmen der Gesetzesumwandlung des DL Sostegni und nach Absprache mit dem Südtiroler Bauernbund einen Abänderungsantrag eingebracht, welcher den Zugang zum staatlichen Förderprogramm für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe laut Artikel 2135 des Bürgerlichen Gesetzbuches vorerst bis zum 31.12.2022 ermöglicht: „Mit dieser Abänderung würde der Großteil unserer kleinen landwirtschaftlichen Betriebe in den Genuss des Conto termico kommen“, präzisiert der Senator. Der genannte Abänderungsantrag wurde von der zuständigen Senatskommission angenommen und am 6. Mai 2021 vom Senat genehmigt.