Vertragshilfe24: Rückforderung der Lebensversicherung statt Verkauf oder Kündigung sagt Christoph Kirchenstein
Vertragshilfe24: Rückforderung der Lebensversicherung statt Verkauf oder Kündigung sagt Christoph Kirchenstein

 

Baar – Die Krise der Lebensversicherungsbranche, deren Anlageprodukte häufig die versprochenen Renditeziele verfehlen, hat schon vor Jahren die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf den Plan gerufen. Ihre Mitarbeiter beaufsichtigen Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel. Die BaFin soll ein funktionsfähiges, stabiles und integres Finanzsystem gewährleisten, damit Bankkunden, Versicherte und Anleger dem deutschen Finanzsystem vertrauen. Erst jüngst hat die selbstständige Anstalt öffentlichen Rechts die Lebensversicherer für überhöhte Kosten und eine zu ungenaue Produktgestaltung kritisiert. Beim „Strategiemeeting Lebensversicherung“ des „Handelsblatts“ betonte BaFin-Exekutivdirektorin Julia Wiens, dass weiterhin kein Weg an der „Wohlverhaltensaufsicht“ vorbeiführe. Zur Aufsichtsfunktion der BaFin gehört es, sicherzustellen, dass von Versicherungsgesellschaften nur Produkte und Dienstleistungen mit einem angemessenen Kundennutzen angeboten werden. Wiens sagte, dass man sich notgedrungen auf die „schwarzen Schafe“ im Markt konzentriere. Lebensversicherungen seien ein zentraler Baustein der Altersversorgung von Millionen Menschen. Und damit das so bleibe, müssten Produkte ohne ausreichenden Kundennutzen als solche identifiziert werden. Wiens ist Deutschlands oberste Versicherungsaufseherin und überwacht die Branche seit dem Januar 2024. Jüngst forderte sie von den Versicherungskonzernen deutlich mehr Kundenorientierung und zeigte sich wegen der hohen Stornoquoten besorgt. Außerdem mahnte sie angesichts der stärkeren KI-Nutzung höhere Investitionen in die IT-Sicherheit und entsprechende Kontrollverfahren an. Im letzten Jahr hatte Wiens die Lebensversicherer fast auf die Anklagebank gesetzt: „Lebensversicherungen sollen den Absicherungsbedürfnissen und Renditeerwartungen der Kunden gerecht werden. Das klingt wie eine Selbstverständlichkeit, ist es aber leider nicht.“ Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hatte die Produkte von 13 Anbietern genau geprüft. „Was wir da bislang herausgefunden haben, gefällt uns überhaupt nicht“, bilanzierte die Versicherungsexpertin.

 

Eine große Verunsicherung der Versicherungskunden spüren auch die Betreiber der Informationsplattform Vertragshilfe24.de, die umfassende Hilfe bei der Rückforderung beziehungsweise Rückabwicklung nicht mehr lukrativer Lebensversicherungsverträge anbietet. Immer mehr Versicherte sind mit der Entwicklung ihrer Lebensversicherungen unzufrieden und wollen ihr eingesetztes Kapital bestmöglich schützen. Aber wie? 

 

Die Kündigung oder der Verkauf des Vertrages scheint die einfachste Lösung zu sein, aber das ist ein teurer Trugschluss. Beide Optionen bedeuten den Verzicht auf bares Geld. Am vorteilhaftesten ist die komplette Rückabwicklung des Vertrages, wenn aufgrund versicherungsseitiger Fehler ein Widerruf desselben möglich ist. Bei einem erfolgreichen Widerruf wird der Vertrag so behandelt, als hätte es ihn nie gegeben. Der Expertenkreis von Vertragshilfe24 weist immer wieder darauf hin, dass Widerrufe auch für bereits abgelaufene oder ausgezahlte Verträge möglich sind, sofern die damalige Belehrung über das Widerrufsrecht fehlerhaft war. Häufig haben die Versicherer bei Vertragsschluss falsch oder unvollständig über das Widerrufs- oder Widerspruchsrecht belehrt. Deshalb wird bei einem erfolgreichen Widerruf der komplette Vertrag rückabgewickelt. Im Idealfall bekommt der Kunde dann seine eingezahlten Beiträge zuzüglich der Abschlusskosten und Zinsen zurück, was meist das Vielfache des Rückkaufswertes ist. Aus den Vertragsprüfungen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ergibt sich, dass Versicherte dann häufig 30 bis 40 Prozent mehr als bei einer Kündigung der Police erhalten.

 

Die finanziell schlechteste Lösung ist die Kündigung, weil der Rückkaufswert niedriger als die eingezahlten Beiträge ist, da die Kosten und Gebühren davon abgezogen werden. An einen Verkauf sollte allenfalls dann gedacht werden, wenn der Versicherte ganz schnell Geld braucht. Dann könnte die Veräußerung des Lebensversicherungsvertrages an einen Käufer auf dem Zweitmarkt etwas mehr einbringen als der Rückkaufswert bei einer Kündigung. „Selbstverständlich sind beide Optionen schnell erledigt, und niemand möchte sich länger als nötig mit dem Thema beschäftigen“, liest man beim Beratungsportal Vertragshilfe24. In direkter Ansprache der Versicherungskunden heißt es: „Doch Sie sollten wissen, dass Sie mit Verkauf und Kündigung unwiderruflich auf eine Reihe von Ansprüchen gegenüber der Versicherung verzichten. Die Durchsetzung dieser Ansprüche kann jedoch dafür sorgen, dass Sie wesentlich mehr Geld erhalten als den aktuellen Rückkaufswert. Nur eine Rückforderung eröffnet Ihnen die Chance hierauf.“

 

Deshalb ist die Rückabwicklung für zahlreiche Kunden zur Option geworden. Sie haben erkannt, dass das Geschäftsmodell der Versicherungsgesellschaften kaum noch funktioniert. In der zwar etwas gebremsten, aber immer noch anhaltenden Niedrigzinsphase können die Lebensversicherer nur schwer die zugesagten Garantien erfüllen. Die vor 2004 abgeschlossenen Lebensversicherungen boten noch einen Garantiezins zwischen drei und vier Prozent, wenngleich dieser nur für den Sparanteil gilt, also für die Beiträge nach dem Kostenabzug. Die Lebensversicherer warben immer mit einer Kombination aus Risikoabsicherung und Renditeerzielung, die wegen veränderter Rahmenbedingungen aber nicht mehr funktioniert. „Zu hohe Kosten, zu geringe Rendite und ausbleibendes Neukundengeschäft führen zu Unsicherheit“, erläutert Vertragshilfe24-Chef Andreas Paul Thiede. „Es ist keine Seltenheit mehr, dass die Auszahlungen weit hinter den Ankündigungen der Anbieter und den Bedürfnissen der Versicherten zurückbleiben.“ Zu geringe Auszahlungen gefährden die private Altersabsicherung von Millionen Deutschen. Weil die gesetzliche Rente schon lange keinen angemessenen Lebensstandard im Alter mehr garantiert, wollten immer mehr Menschen anderweitig vorsorgen und ließen sich mit Angeboten der Lebensversicherer locken. Nicht wenige bereuen das inzwischen und würden das eingesetzte Kapital lieber in andere Finanzprodukte investieren. Die Rückforderung der Lebensversicherung ist bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung fraglos der beste Weg, um weit mehr aus dem Vertrag herauszuholen, als die Versicherungen in Aussicht gestellt haben.

 

Der Versicherungsprofi Andreas Paul Thiede berät frustrierte Lebensversicherungskunden nicht nur mit seinem Verbraucherschutzportal, dessen Betreibergesellschaft im schweizerischen Baar ansässig ist, sondern auch mit der ebenfalls dort angesiedelten PKK Consulting AG. Sie arbeitet mit Anwaltskanzleien, Vorfinanzierern und Gutachtern zusammen, um Kunden bestmöglich bei der Rückforderung von unrentablen Kapitalmarktprodukten zu unterstützen. PKK Consulting tritt weder als Anlageberater noch als Kapitalanlagengesellschaft in Erscheinung und gibt keinerlei Empfehlungen für alternative Anlagemöglichkeiten. Gleiches gilt für Vertragshilfe24. 

 

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