Der SVP-Landespolitiker Helmut Tauber (Quelle: SVP)
Der SVP-Landespolitiker Helmut Tauber (Quelle: SVP)

Bozen - Nachdem die Unterstützung von mehr als 10.000 Saisonarbeitskräften im Gastgewerbe noch nicht zufriedenstellend geregelt scheint, fordert SVP-Landtagsabgeordneter Helmut Tauber (Jahrgang 1969) in einem Schreiben an INPS-Vizepräsidentin Luisa Gnecchi, so rasch wie möglich eine Lösung für die noch offenen Fragen zu finden.

In seinem Brief weist Tauber auf die prekäre Situation von tausenden Saisonarbeitskräften hin, die seit Jahren in der Tourismusbranche arbeiten und hoch qualifiziert sind. Unter anderem durch die Bemühungen des HGV und der SVP-Parlamentarier in Rom sei es gelungen diese in das Unterstützungsdekret aufzunehmen. Doch leider sehe das Dekret nur eine Einmalzahlung von 2.400 Euro vor und nicht wie gefordert eine Verlängerung des Arbeitslosengeldes (NASpI) für die Saisonarbeiter. Diese 2.400 Euro sollen den Verdienstausfall für die Monate Dezember bis März abdecken. „Leider ist das Thema komplex, denn die ‚Liquidität‘, die der Einmalbeitrag darstellt, hilft den Saisonarbeitern nur vorübergehend. Das große Problem ist jedoch, dass die Arbeitnehmer auf diese Weise keine Sozialversicherungsbeiträge für die Rente erhalten“, schreibt Helmut Tauber. 

Tauber wirft in seinem Brief eine weitere Frage auf. Das Dekret sehe die direkte Auszahlung des Beitrags von 2.400 Euro für diejenigen vor, die bereits vorher den Beitrag von 1.000 Euro im November 2020 erhalten haben. In diese Kategorie fielen jedoch nicht die vielen Saisonangestellten, die daher den Antrag bis zum Stichtag 30. April 2021 direkt beim INPS einreichen sollen. Da dies jedoch noch nicht möglich sei, bestehe die Gefahr, dass die Zeit für das Ansuchen für die Einmalzahlung sehr knapp wird. Tauber ersuchte deshalb die INPS-Vizepräsidentin, sich dafür einzusetzen, dass die organisatorischen Voraussetzungen so rasch wie möglich geschaffen werden oder dass der Stichtag 30. April aufgeschoben wird. 

In einer ersten Reaktion auf das Schreiben weist Gnecchi darauf hin, dass all jene, die bereits im letzten Jahr angesucht und Unterstützung erhalten hatten, die 2.400 Euro am 8. April überwiesen bekommen haben. Bei denen, die neu ansuchen, gehe es nicht zügiger wegen der Privacy-Bestimmungen. Der Abgabetermin werde aber mit Sicherheit verschoben, um den Ansuchenden mehr Zeit zu geben. Was die Sozialversicherungsbeiträge betrifft, sei dies vom Gesetz so vorgesehen, heißt es im Antwortschreiben an Landtagsabgeordneten Helmut Tauber.

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