Baar – Trotz des Zinsanstieges befinden sich die Anbieter von kapitalbildenden Lebensversicherungen weiterhin in schwierigem Fahrwasser. Darauf weist faktenreich und strikt verbraucherorientiert das Internetportal Vertragshilfe24.de hin. „Wenn Sie sich vor Jahren für eine Lebensversicherung entschieden haben, wissen Sie mittlerweile sicher, dass sich Ihre Erwartungen an das Produkt wahrscheinlich nicht erfüllen werden“, spricht der Finanzprofi Christoph Kirchenstein die Versicherten direkt an. „So wie Ihnen geht es vielen Versicherten, und einige von ihnen entscheiden sich dafür, die Lebensversicherung zu kündigen oder zu verkaufen.“ Das Expertenteam, das er und seine Frau Liane Kirchenstein rund um die Informationsplattform aufgebaut haben, rät eindringlich von der Kündigung oder dem Verkauf der unrentabel gewordenen Lebensversicherungsverträge ab. Anstatt auf geldwerte Ansprüche gegenüber der Versicherung zu verzichten, empfehlen sie die professionelle Rückabwicklung der Verträge. Es heißt, nur so könnten die ausstiegswilligen Kunden fair an den Beiträgen beteiligt werden, die sie viele Jahre lang gezahlt haben. „Zu hohe Kosten und geringe Zinserträge führen dazu, dass viele Kunden feststellen, dass sie weniger Geld ausbezahlt bekommen, als sie erwarten. An dieser Situation wird sich systembedingt höchstwahrscheinlich nichts ändern“, argumentiert Christoph Kirchenstein.
In Neuanlagen mit höherer Rendite zu investieren, ist vielen Lebensversicherern wegen Liquiditätsengpässen nämlich nicht möglich. Stille Lasten binden viel Kapital. Außerdem haben viele Anbieter in der Phase der Niedrigzinsen verstärkt in illiquide oder nur schwer liquidierbare Anlagen investiert, beispielsweise Immobilien. Damit die Enttäuschung der Versicherungskunden wegen gebrochener Renditeversprechen nicht noch größer wird, müssten die Lebensversicherer zeitnah viel Kapital in höher verzinste Anlagen umschichten. Das können sie aber wegen der Kombination aus stillen Lasten und illiquiden Anlagen nicht. Erschwert wird die Lage durch den starken Rückgang der klassischen Lebensversicherung und den Bedeutungsgewinn von Fonds- und Risikoprodukten. Deshalb steigen die Kapitalanlagebestände der klassischen Lebensversicherung bei vielen Unternehmen nicht mehr so stark wie in der Vergangenheit, sondern nehmen in manchen Fällen sogar ab. Immer wieder bremsen hohe stille Lasten die Kapitalflüsse, die nötig wären, um das Kundenvertrauen zurückzugewinnen.
Bei einem Strategie-Meeting des „Handelsblattes“ im August 2024 wurden die Anbieter von Lebensversicherungen überraschend deutlich kritisiert. Julia Wiens, Exekutivdirektorin der Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, äußerte erhebliche Zweifel am versprochenen Kundennutzen verschiedener Kapitalmarktprodukte. Außerdem bemängelte sie die Ignoranz bestimmter Versicherungsanbieter gegenüber den Vorgaben der Finanzaufsicht. Sie erinnerte an die sogenannten Wohlverhaltensregeln, die Lebensversicherungen vorschreiben, einen angemessenen Kundennutzen zu garantieren. Sie sollen gleichermaßen den Absicherungsbedürfnissen und den Renditeerwartungen der Versicherten gerecht werden. Was wie eine Selbstverständlichkeit klingt, ist aber keine. Wiens erinnerte daran, dass die BaFin im letzten Jahr ein Merkblatt zu „wohlverhaltensaufsichtlichen“ Aspekten kapitalbildender Lebensversicherungsprodukte vorlegte. Im Rahmen eines speziellen Aufsichtsansatzes wurden die Produkte der Lebensversicherer unter die Lupe genommen und im Hinblick auf Effektivkosten, Abschlussprovisionen und Stornoquoten analysiert. Im August sagte Julia Wiens: „Was wir da bislang herausgefunden haben, gefällt uns überhaupt nicht.“ Manche der geprüften Lebensversicherer genügten als Produkthersteller bei Weitem nicht den Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Deren Exekutivdirektorin für Versicherungsaufsicht rief den Lebensversicherern beim „Handelsblatt“-Meeting in Erinnerung: „Sie haben zu prüfen, ob ihre Produkte einen angemessenen Kundennutzen schaffen. Hier müssen mehrere Unternehmen dringend nachbessern. Die Unternehmen sollten sich klarmachen, dass sie als Produkthersteller und -vertreiber den einschlägigen Vorschriften zum Schutz ihrer Kunden unterliegen. Und dass die BaFin einschreitet, wenn sie hier Missstände feststellt.“ Zum Schluss ihrer Ausführungen äußerte Wiens die Hoffnung, dass „alle Lebensversicherungsprodukte nicht nur dem Anbieter nutzen, sondern nachweislich auch den Kundinnen und Kunden“. Das seien die Versicherungsgesellschaften ihnen auch schuldig.
Auf fromme Hoffnungen verlassen sich die im schweizerischen Baar ansässigen Betreiber von Vertragshilfe24.de aber nicht. Das Ehepaar Kirchenstein und ihr Expertenkreis wollen die Verbraucher ganz praktisch vor den Nachteilen der Lebensversicherungen bewahren. Die galten jahrzehntelang als finanzieller Sicherheitsanker im Portfolio von Sparern, die privat für das Alter vorsorgen wollen. Mit großen Renditen rechnete sowie kein Versicherter, aber zu Recht mit finanzieller Sicherheit für den eigenen Ruhestand oder die Absicherung von Angehörigen im Todesfall. Aber diese Erwartungen sind durch die fast endlose Niedrigzinsphase und andere Faktoren wie Seifenblasen geplatzt. Für die meisten Lebensversicherungskunden überwiegen inzwischen ganz eindeutig die Nachteile, weshalb sie über Ausstiegsoptionen nachdenken. Nur die professionelle Rückabwicklung schützt vor einem massiven Verlustgeschäft, sind zahlreiche Verbraucherschützer überzeugt. „Durch die Kündigung Ihrer Lebensversicherung erhalten Sie zwar zeitnah den aktuellen Rückkaufswert erstattet, jedoch keine weiteren Zahlungen“, erläutert Christoph Kirchenstein. Die stehen Versicherten laut aktueller Rechtsprechung aber zu, wenn sie damals fehlerhafte Widerspruchsinformationen erhalten haben. Deshalb bedeutet die Vertragskündigung den unnötigen Verzicht auf wertvolle Ansprüche gegenüber den Versicherungskonzernen.
Unzufriedene Kunden können mithilfe des Onlineportals eine kostenlose Vertragsprüfung vornehmen und innerhalb weniger Minuten herausfinden, ob ihre Verträge zu guten Konditionen rückabwicklungsfähig sind. Bei erfolgreicher Prüfung werden sie innerhalb von 72 Stunden vom Ansprechpartner eines angeschlossenen Spezialdienstleisters kontaktiert und können in einem unverbindlichen Gespräch alle offenen Fragen klären. Vertragshilfe24 wendet sich nicht nur an private Versicherungsnehmer, sondern auch an Unternehmen, die für ihr Führungspersonal Pensionszusagen mit Lebenspolicen als Rückdeckungsversicherung eingerichtet haben. Interessant ist das Beratungsportal zudem für Unternehmer, die Gewerbedarlehen mit Tilgungsaussetzung aufgenommen haben und darauf hoffen, dass die Tilgung durch Auszahlungen der Lebensversicherung erfolgt.