Meran - Patienten müssten einen regelrechten Test-Marathon durchlaufen, um einen OP-Termin wahrzunehmen zu können: Die Meraner Freiheitlichen machen auf eine Problematik im Meraner Krankenhaus aufmerksam, die die Abriegelung der Gemeindegrenzen und der damit verbundenen Testpflicht mit sich bringt.
„Die Abriegelung Merans und die damit verbundene Testpflicht beim Ein- und Austreten des Gemeindegebietes bringt für Krankenhauspatienten erhebliche Probleme mit sich, was am folgenden Szenario deutlich wird: Angenommen ein Patient hat seinen OP-Termin am 01. März, muss er sich verpflichtend fünf Tage vorher im Krankenhaus einem PCR-Test unterziehen. Stammt der Patient nicht aus Meran, muss er zusätzlich einen Schnelltest machen, um das Gemeindegebiet betreten zu dürfen. Dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein, am Tag der OP, die oft nicht am selben Tag erfolgt, muss ein weiterer gemacht werden. Innerhalb einer Woche müsste sich der Patient nach den derzeitigen Vorschriften also insgesamt dreimal testen lassen. Wenn der Patient nach einigen Tagen das Krankenhaus verlassen möchte, ist ein weiterer Schnelltest notwendig“, erklärt Vize-Obfrau der Meraner Freiheitlichen, Josefa Brugger.
Und weiter: „Dies kommt einem regelrechten Test-Marathon gleich, der den Patienten nicht zuzumuten ist und in dieser Form keinen Sinn macht. Wir fordern die Verantwortlichen in Landesregierung und Sanitätsbetrieb dazu auf, für diese und ähnlich gelagerte Fälle eine Ausnahmeregelung vorzusehen. Patienten, die Termine im Meraner Krankenhaus wahrnehmen müssen und dort ohnehin einem Corona-Test unterzogen werden, sollen von der Testpflicht an den Gemeindegrenzen ausgenommen werden“, so die Freiheitliche Josefa Brugger.
„Die Abriegelung Merans und die damit verbundene Testpflicht beim Ein- und Austreten des Gemeindegebietes bringt für Krankenhauspatienten erhebliche Probleme mit sich, was am folgenden Szenario deutlich wird: Angenommen ein Patient hat seinen OP-Termin am 01. März, muss er sich verpflichtend fünf Tage vorher im Krankenhaus einem PCR-Test unterziehen. Stammt der Patient nicht aus Meran, muss er zusätzlich einen Schnelltest machen, um das Gemeindegebiet betreten zu dürfen. Dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein, am Tag der OP, die oft nicht am selben Tag erfolgt, muss ein weiterer gemacht werden. Innerhalb einer Woche müsste sich der Patient nach den derzeitigen Vorschriften also insgesamt dreimal testen lassen. Wenn der Patient nach einigen Tagen das Krankenhaus verlassen möchte, ist ein weiterer Schnelltest notwendig“, erklärt Vize-Obfrau der Meraner Freiheitlichen, Josefa Brugger.
Und weiter: „Dies kommt einem regelrechten Test-Marathon gleich, der den Patienten nicht zuzumuten ist und in dieser Form keinen Sinn macht. Wir fordern die Verantwortlichen in Landesregierung und Sanitätsbetrieb dazu auf, für diese und ähnlich gelagerte Fälle eine Ausnahmeregelung vorzusehen. Patienten, die Termine im Meraner Krankenhaus wahrnehmen müssen und dort ohnehin einem Corona-Test unterzogen werden, sollen von der Testpflicht an den Gemeindegrenzen ausgenommen werden“, so die Freiheitliche Josefa Brugger.
Ähnliche Beiträge