Eine leckere Pizza beim Italiener essen oder ein belegtes Brötchen in der Mittagspause beim Bäcker um die Ecke verdrücken. Das ist aktuell nicht mehr möglich. Seit Anfang November haben Cafés und Restaurants aufgrund der Maßnahmen gegen die Ausbreitung von Corona geschlossen. Für die Branche ist das ein tiefer Einschnitt, die Stimmung ist schlecht. Sie ist auch deshalb schlecht, weil die Aussichten recht dürftig sind. Noch erhalten Hotels und Gastronomen zwar Hilfen von bis zu 75 Prozent für den weggebrochenen Umsatz. Aber was passiert, wenn sie auch im Januar nicht aufmachen dürfen? Viele Gastronomen bereitet dieser Gedanke Bauchschmerzen. Warum die Aussichten so schlecht aussehen und wovor die Branche jetzt warnt, haben wir in diesem Artikel zusammengefasst.

Düstere Aussichten für die Gastro-Branche

Der Präsident des Hotel- und Gaststättenverbandes in NRW Bernd Niemeier rechnet damit, dass viele Betriebe in den kommenden Monaten für immer schließen müssen. Bis zu 35 Prozent der Betriebe drohe die Insolvenz, so Niemeier. Das liegt nicht nur daran, dass die Restaurants selbst geschlossen sind. Viele Gastronomen statten Messen, Geschäftstreffen, Hochzeiten und Kongresse mit einem Cateringservice aus. Da die betroffenen Veranstaltungen aber ebenso den Maßnahmen zum Opfer fallen, breche den Gastronomen auch diese Einnahmequelle weg, so die Verantwortlichen.

Die Hilfen lassen auf sich warten

Wer ein Restaurant oder einen Imbiss betreibt muss derzeit auf eigenen Beinen überleben, denn die angekündigte Novemberhilfe befand sich selbst Mitte Dezember noch nicht auf den Konten der Betroffenen. Vielen Gastronomen treibt das zunehmend den Angstschweiß auf die Stirn. Immerhin bleiben fixe Kosten wie Miete und der Lohn für Mitarbeiter erst einmal bestehen. Der Verband fordert daher vor allem Klarheit seitens der Politik. Es sei natürlich nachvollziehbar, dass neue Beschlüsse immer alle vier Wochen beschlossen werden, dennoch brauche man eine gewisse Planungssicherheit, so die Vorstände des Verbandes aus NRW. Damit alle Regeln eingehalten werden können und die passenden Hygienekonzepte geschaffen werden könne, brauche man schon in der Vorlaufzeit konkrete Anforderungen, unter welchen Bedingungen das Öffnen wieder möglich ist. Nach wie vor ist unklar, wann und ob die Gastrobetriebe im Januar wieder aufsperren können. Für die Planung von Personal und das Einkaufen von Lebensmitteln sei diese Information aber essenziell. Laut der Branche würde auch zusätzliches Geld für neue Lüftungsanlagen helfen. Ebenso wie die weiterhin niedrige Mehrwertsteuer.

Wer ist eigentlich antragsberechtigt?

Berechtigt sind grundsätzlich alle Selbstständigen, Unternehmen und Betriebe, die auf der Grundlage des Beschlusses vom 28. Oktober 2020 ihren Betrieb in Deutschland schließen mussten. Das betrifft auch Veranstaltungsstätten und Beherbergungsbetriebe. Zusätzlich können auch von der Gastronomie abhängige Unternehmen eine Hilfe beantragen, wenn deren Betrieb zu 80 Prozent wegen der Schließung unmöglich ist. Erstatten werden bis zu zwei Drittel des Umsatzes aus dem November des Vorjahres. Jedoch nicht auf einmal. Ende November gibt es für Selbstständige erste Zahlungen in der Höhe von 5.000 Euro und für Unternehmen 10.000 Euro. Handelt es sich um neu gegründete Unternehmen, wird der Durchschnitt der Einnahmen aus dem Oktober als Vergleichswert herangezogen. So lässt sich errechnen, welche Summe dem Unternehmen zusteht.

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