Große Oper wie auch dieser Tage in Verona bietet Vertragshilfe24 von Christoph Kirchenstein für geplagte Lebensversicherungskunden
Große Oper wie auch dieser Tage in Verona bietet Vertragshilfe24 von Christoph Kirchenstein für geplagte Lebensversicherungskunden


Baar – Für eine gefühlte Ewigkeit galten Lebens- und Rentenversicherungen risikobewussten Anlegern als Garanten eines sorgenfreien Lebensabends. Derartige Verträge wurden von der Politik zur finanziellen Vorsorge empfohlen und teils staatlich gefördert. Doch nach Jahren niedriger Zinsen und seit 2022 hoher Inflation können die Anbieter ihre früheren Renditeversprechen nicht mehr halten. Für viele Menschen kann das im Hinblick auf ihre Altersabsicherung mit einer finanziellen Katastrophe enden. Immer mehr Verbraucher und Unternehmer überlegen sich deshalb, ihre Lebensversicherungen zu verkaufen. Der Gedanke ist sehr berechtigt, denn Lebensversicherungen lohnen sich faktisch nicht mehr und werden immer häufiger zum Kostengrab. Die Zeiten, in denen sie sichere Kapitalanlagen waren, sind unwiderruflich vorbei. Für immer mehr Versicherungsnehmer geht es nur noch darum, ohne finanzielle Nachteile aus den Verträgen auszusteigen. Auch viele Rentenversicherungen halten nicht mehr, was sie versprochen haben. Statt einer soliden Altersvorsorge bieten sie oft nur zu hohe Kosten, zu niedrige Renditen sowie undurchsichtige Vertragsbedingungen. Sichere Rentenansprüche sind keine Selbstverständlichkeit mehr.

Vertragshilfe24 will für finanziell lohnende Rückabwicklung von Lebensversicherungen sorgen

Hier kommt das Onlineportal Vertragshilfe24 ins Spiel, das Versicherten verspricht, unter schwierigen Marktbedingungen mehr aus ihren Lebens- und Rentenversicherungen herauszuholen. Konkret geht es um ein Ergebnis deutlich über dem Rückkaufswert und den allgemeinen Kosten. Maklern und Dienstleistungsunternehmen wird eine Plattform geboten, damit sich Kunden problemlos und mit finanziellem Nutzen von unrentablen Lebens- und Rentenversicherungen trennen können. Der Schweizer Finanzdienstleister, der nach eigenen Angaben 60.000 Versicherungsverträge und mehr als 500 Millionen Euro Kundengelder „gerettet“ hat, rät davon ab, Lebensversicherungen zu kündigen oder zu verkaufen. Um mehr Geld zu erhalten, sollten sie vielmehr professionell rückabgewickelt werden. Wer Informationen zur Rückabwicklung von Lebensversicherungen sucht, erhält sie schnell und verständlich bei Vertragshilfe24.de. Dort dauert eine erste Online-Vertragsüberprüfung weniger als drei Minuten. Das ist eine kostenlose und unverbindliche Entscheidungshilfe zum Umgang mit Verträgen, die keine Rendite mehr abwerfen. Für die eigentliche Prüfung braucht das Team von Vertragshilfe24 nur einige Kunden-Unterlagen und kann schon nach wenigen Tagen objektiv einschätzen, was ein Vertrag wert ist.

Christoph Kirchenstein setzt sich für als Verbraucherschützer bei Vertragshilfe24 ein

Wenn man zu der Erkenntnis gelangt ist, dass sich Lebens- und Rentenversicherungen nicht mehr lohnen und das Geld sinnvoller investiert werden kann, halten Experten nichts von der Kündigung oder dem Verkauf der Verträge, weil dabei viel Geld verloren geht. Die Ankäufer von Lebensversicherungsverträgen wollen ja selbst Kasse machen und bieten den Verkäufern weniger, als sie selbst von der Versicherung erhalten. Bei der Kündigung müssen die Versicherten meist den niedrigen Rückkaufswert akzeptieren, den ihnen die Versicherungsgesellschaft anbietet. Außerdem akzeptieren sie zu ihrem Nachteil nachträglich alle Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und deren Änderungen. So können die Versicherer oft höhere Eigenansprüche durchsetzen. Alternativ kann man Verträge auch beitragsfrei stellen. Dadurch sinkt das Guthaben aber von Jahr zu Jahr, weil die Versicherungen weiterhin ihre Betriebskosten abbuchen. Beim Rückabwicklungsverfahren kommt für die Versicherten deutlich mehr im Portemonnaie an.

Liane Kirchenstein setzt als Unternehmerin auf die Expertise ihres Mannes

„Für dieses Konzept haben wir Spezialisten verpflichtet, die mit ihrer jahrzehntelangen Erfahrung die besten am Markt sind“, erklärt Andreas Thiede. Der Leiter des Operativen Managements von Vertragshilfe24 betont: „Mit dieser Kombination der Spezialisten erreichen wir das höchstmögliche Ergebnis für den Kunden. Dabei werden die Erstansprüche aus dem Rückkaufswert bereits innerhalb von circa 20 Tagen realisiert. Vor Annahme des Vertrages prüfen wir, ob der Vertrag finanzmathematisch Chancen auf Erfolg hat. Bei Fällen, wo sich das von vornherein nicht rechnet, nehmen wir diesen Vertrag nicht an.“ Grundsätzlich können alle Verträge zwischen 1982 und 2014 abgewickelt werden, egal, ob es sich um eine Lebens- oder Rentenversicherung mit Kapitalbildung oder Fondsbindung handelt. Vielfach sind die Versicherten nicht umfassend über die Vertragsinhalte, die Risiken und Änderungen während der Laufzeit aufgeklärt worden. Das Portal Vertragshilfe24 verweist auf die große Erfahrung seiner angeschlossenen Rechtsanwälte beim Erkennen dieser Versäumnisse. Ihnen zufolge beginnt eine mögliche Verjährung erst dann, wenn Versicherte beziehungsweise deren Anwälte bei der Versicherung Ansprüche geltend machen. Diese Frist betrage drei Jahre ab Kenntnis.

Der Finanzdienstleister mit Hauptsitz im schweizerischen Baar sichert bei der Rückabwicklung der Verträge ein Maximum an Transparenz und die Pünktlichkeit hoher Auszahlungen zu. Vertragshilfe24 wirbt damit, dass Kunden bei einer Rückabwicklung von der Versicherungsgesellschaft das Doppelte des Rückkaufswertes herausbekommen können. In Einzelfällen sei sogar das Dreifache möglich. „Eine professionelle Rückabwicklung läuft in mehreren Schritten ab“, erklärt Vertragshilfe24-Pressesprecher Jürgen Braatz. „Der Rückabwickler teilt der Versicherung mit, welche Fehler der Vertrag enthält. In vielen Fällen wissen die Versicherungsgesellschaften das ganz genau. Wenn sich beide Seiten einig sind, dass der Vertrag nicht rechtswirksam zustande gekommen ist, dann zahlt die Versicherungsgesellschaft alle Prämien vollständig zurück. Damit aber nicht genug. Auch Zinsen auf die Prämien muss sie nachzahlen.“ Sie müsse den Versicherten nämlich so stellen, „als hätte er die Prämien zum Beispiel auf einem Sparkonto mit guten Zinsen angelegt, wie sie in den 1990er-Jahren und im Jahrzehnt danach noch üblich waren“. Vertragshilfe24 – eine Marke der Konzeptional GmbH von Liane Kirchenstein – kann grundsätzlich alle Verträge rückabwickeln, die in Deutschland oder von deutschen Versicherungsgesellschaften und deren Tochterunternehmen in Österreich und der Schweiz abgeschlossen wurden. Deutschland ist damit der Kernmarkt des erfolgreichen Rückabwicklers.

Weil nicht immer mit der Kulanz der Versicherer gerechnet werden kann, bestehen gewisse, aber beherrschbare Rechtsrisiken. Hier steht die Frage im Raum, wer die Prozesskosten trägt, sollte es doch zum Prozess mit dem Versicherer kommen. Vertragshilfe24-Manager Andreas Thiede sagt dazu: „Die Vergangenheit zeigt, dass die beauftragte Anwaltskanzlei in den meisten Fällen eine außergerichtliche Einigung erzielt hat. In manchen Fällen wird geklagt, besonders dann, wenn die Ansprüche außergewöhnlich hoch sind. Durch die klare Auflistung der Zahlen, Daten, Fakten, warum der Versicherte die Ansprüche hat, übernehmen in der Regel die Rechtsschutzversicherungen die Gerichts- und Klagekosten.“ Nur wenn keine Rechtsschutzversicherung vorhanden sei, trage der Versicherte die Kosten. Deshalb solle der Kunde im eher seltenen Klagefall zwischen 10 und 20 Prozent der ausgezahlten Rückkaufswerte zur Seite legen, bis alles komplett abgeschlossen sei. So oder so ist die Rückabwicklung von Lebensversicherungen heutzutage eine lohnende Sache.

 

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