Bozen - Der Ansatz des neuen Raumordnungsgesetzes ist das Bauen im Siedlungsgebiet. Hier stehen die Qualität des Bauens, sowie die effizientere Nutzung des bebaubaren Raumes im Vordergrund. Eine zentrale Maßnahme hierfür kann neben der Verdichtung vor allem auch die Nutzung unterirdischer Kubatur sein. SVP-Fraktionsvorsitzender Gert Lanz hat mittels eines Abänderungsantrages im Omnibusgesetz die Voraussetzungen für die Reduzierung der Baukostenabgabe und der Erschließungskosten für unterirdische Kubatur erwirkt.
„Hier haben nun die Gemeinden die Möglichkeit, durch die vom Landesgesetz vorgesehenen Gestaltungsspielräume, tätig zu werden. Ziel muss es sein, dass jene Strukturen, die sinnvoller Weise unter die Erde gehören auch dort gebaut werden. Wenn Bauherrn beispielsweise ihre Garagen unterirdisch verwirklichen, kann dies für eine Gemeinde einen Mehrwert darstellen, der nicht zusätzlich belastet werden soll. Somit ist eine Reduzierung von Baukostenabgabe und Erschießungskosten auf jeden Fall zu begrüßen“, so Lanz. Es liege nun an den Gemeinden die entsprechenden Schritte einzuleiten, um die Belastungen für die Nutzung unterirdischer Kubatur so gering wie möglich zu halten.