Das schöne Tessin ist auch eine Heimat der Swissurance GmbH
Das schöne Tessin ist auch eine Heimat der Swissurance GmbH

 

Zürich – „Fast alle Menschen verlassen sich bei ihrer Altersvorsorge auf ihre Lebensversicherung“, heißt es in dem Buch „Alt, arm und abgezockt“ von Sven Enger. „Lebensversicherer müssen ihre Kapitalanlagen in sichere festverzinsliche Bundesanleihen anlegen. Doch die niedrigen Zinsen verhindern die notwendige Rendite, sodass die Altzusagen an die Versicherten nicht bedient werden können. Schon jetzt wissen zahlreiche Versicherer nicht mehr, wie sie ihr Kapital investieren sollen.“ Als das Buch mit dem Untertitel „Der Crash der privaten Altersvorsorge und wie Sie sich darauf vorbereiten können“ 2018 auf den Markt kam, öffnete es vielen Lebensversicherungskunden die Augen. Damals warnte der Chef der Finanzaufsicht eindringlich vor einer großen Krise der Lebensversicherer und forderte eine spürbare Senkung des Garantiezinses. Weil das „Geschäftsmodell Lebensversicherung“ vor aller Augen kollabierte, entstanden die ersten Auffanggesellschaften zur Übernahme der immer unrentableren Verträge. Die meisten der damals noch 93 Millionen laufenden Lebensversicherungsverträge wurden nicht mehr wie versprochen ausgezahlt. Buchautor Sven Enger hatte selbst jahrelang als CEO in der Versicherungsbranche gearbeitet und wusste nur zu gut, was den Versicherten droht, wenn sie für ihre Lebensversicherungen keine professionelle Exit-Strategie wählen.

Als versicherungserfahrener Verbraucherschützer stellt Enger sein Fachwissen mehreren Finanzdienstleistern zur Verfügung, die Auswege aus dem vermögensvernichtenden Crash-Szenario weisen wollen. Dazu gehört das Onlineportal Vertragshilfe24, das Besitzer von unwirtschaftlich gewordenen Renten- und Lebensversicherungsverträgen bei deren Rückabwicklung berät. In dem Video „Ex-Versicherungsvorstand warnt Lebensversicherungsbesitzer“ klärt Enger bei Vertragshilfe24 über die kapitalsichernden Handlungsoptionen von Versicherungsnehmern auf.

Mit seinem großen Insiderwissen bringt sich der Versicherungs-Allrounder auch bei der Swissurance GmbH ein. Das in Zürich ansässige Unternehmen bewirbt seinen Ratgeber „Alt, arm und abgezockt“ ganz offensiv auf seiner Netzseite. Dort liest man: „Sven Enger war über 15 Jahre Vorstand bedeutender Versicherungsgesellschaften und hat frühzeitig erkannt, dass das Modell von Lebensversicherungen für Verbraucher nur Nachteile birgt. Mittlerweile setzt er seine gesamte Energie dafür ein, über die Missstände aufzuklären und Betroffene vor den negativen Konsequenzen zu warnen.“ 

Die von Liane Kirchenstein geführte Servicepool-Gesellschaft berät Kunden, wie sie sich finanziell am lohnendsten von ihren Lebens- oder Rentenversicherungen trennen können. Dabei wird eine ganzheitliche Betreuung bei allen Teilschritten der Rückabwicklung zugesichert. Zusammen mit ihrem Mann, dem Versicherungsexperten Christoph Kirchenstein, rät sie von Kündigungen der Versicherungspolicen ab, weil dadurch die Auszahlungssummen erheblich geschmälert werden. Bei einer Kündigung müssen sich die Versicherungsnehmer mit dem Rückkaufswert zufriedengeben, der meistens sogar unter den eingezahlten Prämien liegt. Damit führt die Versicherungskündigung zu einem klassischen Verlustgeschäft, obwohl Lebensversicherungen eigentlich als Beitrag zur Altersvorsorge und damit zur Verhinderung drohender Altersarmut gedacht waren. 

Ein Recht auf Rückabwicklung können Versicherungskunden geltend machen, die von der Versicherungsgesellschaft nicht korrekt über ihr Rücktritts-, Widerspruchs- oder Widerrufsrecht informiert worden sind. Das gilt grundsätzlich für alle Vertragsgenerationen seit 1991. Bei einem rechtssicheren Widerspruch muss der Versicherer immer wesentlich mehr zurückzahlen als bei einer Kündigung. Bei der Rückabwicklung bekommen die Kunden ihre gezahlten Prämien komplett zurückerstattet; selbst die Verwaltungs- und Abschlusskosten hat die Versicherung zu übernehmen. Die Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages stellt den Verbraucher faktisch so, als hätte er den Vertrag nie abgeschlossen. Bei guter Beratung, wie sie Swissurance erwarten lässt, kann der bis dato Versicherte zusätzlich zur Rückzahlung noch mit einem Nutzungsersatz rechnen, weil der Versicherungskonzern über viele Jahre die Möglichkeit hatte, mit seinem Geld zu wirtschaften. Die Rückabwicklung bietet folglich zahlreiche finanzielle Vorteile und nötigt fast zu einer professionellen Prüfung des Widerrufs beziehungsweise Widerspruchs.

In Fachkreisen wird von einem „Widerrufsjoker“ gesprochen. Liana Kirchstein beschreibt das Vorgehen der Swissurance so: „Wir nutzen nicht nur den sogenannten Widerrufsjoker, sondern gehen viel weiter. In vielen Fällen ist es möglich, dass der Versicherte alle seine Beiträge fast ungeschmälert zurückerhält. Dann erhält er Zinsen auf die Beiträge. Dann können wir den Versicherungsgesellschaften meistens nachweisen, dass sie mit dem Geld der Versicherten höhere Erträge erwirtschaftet haben als die Zinsen.“ Bei diesem anspruchsvollen Verfahren arbeitet das Züricher Unternehmen mit versierten Gutachtern, Fachanwaltskanzleien, Vorfinanzierern und Aufkäufern von Policen zusammen. Zunächst werden die Ansprüche berechnet, die sich aus dem Vertrag ergeben, und dann die Erfolgsaussichten bei einer Rückabwicklung beurteilt. Schließlich wird die Auszahlung des Vertrages innerhalb von 21 Tagen zugesichert.

Auch Rückdeckungsversicherungen nimmt die Swissurance in den Blick. Das sind Instrumente zur Finanzierung von Direktzusagen oder Zusagen von Unterstützungskassen in Form einer Lebensversicherung. Die zugunsten der Arbeitnehmer abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen gehören rechtlich und wirtschaftlich zum Vermögen des Arbeitgebers bzw. der Unterstützungskasse. Die Krise der Lebensversicherungskonzerne gefährdet längst auch diese arbeitnehmerfreundliche Form der betrieblichen Altersversorgung. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater werden mit Blick auf das reformierte Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) auf ihre Haftungsrisiken hingewiesen. Sie müssen sich gründlicher als in der Vergangenheit über die versicherungsbedingten Risiken im Unternehmen informieren und bei Finanzierungsproblemen zeitnah handeln. Sonst droht ihnen im Schadensfall eine persönliche Haftung. Überdies nehmen sich die Züricher der wachsenden Probleme von Gewerbedarlehen mit Tilgungsaussetzung an. Zur Finanzierung von Investitionen haben viele Unternehmen Gewerbedarlehen abgeschlossen, bei denen die Tilgung ausgesetzt wurde. Zeitgleich mit dem Darlehen wurde eine Lebensversicherung abgeschlossen. Die Tilgung sollte eigentlich mit den Auszahlungen der Versicherung zum Laufzeitende erfolgen. „Nun zeigt sich in der Praxis immer öfter, dass die Auszahlungen der Versicherung weit unter dem liegen, was in Aussicht gestellt wurde“, erläutert Swissurance. „Die Tilgung muss selbstverständlich trotzdem erfolgen. Dies führt dazu, dass die betroffenen Unternehmen Geld investieren müssen, das entweder anders eingeplant war oder gar nicht vorhanden ist.“ Die Swissurance GmbH ist übrigens weder als Vermögensverwaltungs- noch als Anlageberatungsgesellschaft tätig: sie verwaltet keine Kundengelder, investiert kein Kundenkapital und bietet auch keine Anlageberatung an.

x